--> Lohnsteuer - Allgemeine Informationen rund um die deutsche Lohnsteuer

Allgemeines zur Lohnsteuer

Die Lohnsteuer gehört zu den sogenannten direkten Steuern, welche von Arbeitnehmern zu entrichten ist, welche sich in einer nicht selbstständigen Beschäftigung befinden. Bei jeder Lohnabrechnung, also in der Regel einmal monatlich, behält der Arbeitgeber diese Lohnsteuer sofort vom Bruttolohn ein und entrichtet diese an das zuständige Finanzamt. Dies sollte bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraumes geschehen. Bei kleineren Firmen reicht in manchen Fällen auch eine vierteljährliche oder jährliche Meldung. Neben der Lohnsteuer werden hier auch der Solidaritätszuschlag und eine eventuelle Kirchensteuer abgeführt. Die Meldung über die Höhe dieser Abgaben erfolgt seit dem Jahr 2005 grundsätzlich auf elektronischem Wege mittels des sogenannten ELSTER-Verfahrens. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich hauptsächlich nach der Steuerklasse, in welche der Arbeitnehmer eingestuft ist. Hier werden fünf Steuerklassen unterschieden; Verheiratete haben beispielsweise eine andere Steuerklasse als Ledige. Vermerkt ist die Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte; diese wird einmal jährlich von der entsprechenden Gemeinde an alle Arbeitnehmer ausgehändigt. Diese sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte sofort an den Arbeitgeber weiterzuleiten; geschieht dies nicht, erfolgt die Einstufung in die Lohnsteuerklasse sechs. Auf der Lohnsteuerkarte sind zudem eventuelle Freibeträge vermerkt, durch welche sich die Höhe der anzuführenden Lohnsteuer verringert.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer in korrekter Höhe einzubehalten. Das Finanzamt behält sich vor, dies durch eine Betriebsprüfung zu kontrollieren. Die abgeführte Lohnsteuer steht zu jeweils 42,5 Prozent dem Bund und den Ländern zu; 15 Prozent erhält die jeweilige Gemeinde.

Arbeitnehmer, welche zu viel Lohnsteuer entrichten, können sich diese mit der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Die Höhe der Lohnsteuer muss grundsätzlich der Höhe der Einkommensteuer entsprechen.
Die Rechtsgrundlage für die Lohnsteuer ist das Einkommensteuergesetz.

 

Wir werden Ihnen in den nächsten Wochen hier weiter Informationen rund um die Lohnsteuer (Lohnsteuertabellen und Lohnsteuerklassen) veröffentlichen, welche dem Steuerpflichtigen das Thema der Lohnsteuer in Deutschland einfach näher bringen soll.